All4jags - Jaguar Parts Europe & Cars SPECIALIST IN NEUE UND GEBRAUCHTE JAGUAR-ERSATZTEILE SEIT 2009 !

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN VON: JAGUAR PARTS EUROPE und ALL4JAGS

1. ALLGEMEINES

1.1 Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen sind bei der Handelskammer in Arnheim am 21. September 2022 hinterlegt und gelten für alle Angebote, Offerten, Aufträge und Vereinbarungen – gleich welcher Bezeichnung – mit Dritten, nachfolgend „Vertragspartner“ genannt, sowie für alle damit verbundenen Rechtsgeschäfte, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Dies betrifft sämtliche vorgenannten Rechtsgeschäfte mit den Einzelunternehmen Jaguar Parts Europe und All4jags, nachfolgend gemeinsam als „Verkäufer/Lieferant“ bezeichnet, mit Sitz an der Varsseveldseweg 34, Postleitzahl 7061 GG, Terborg. Eigentümer dieser beiden Einzelunternehmen ist: R. van der Schaar.

1.2 Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen haben stets Vorrang vor anderslautenden Bedingungen – gleich welcher
Bezeichnung – des Vertragspartners oder Dritter, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.

2. ANGEBOTE UND OFFERTEN

2.1 Alle Angebote und Offerten des Verkäufers sind völlig unverbindlich und für den Verkäufer nicht bindend.
2.2 Enthält ein Angebot oder eine Offerte eine Gültigkeitsfrist, ist der Verkäufer nach Ablauf dieser Frist nicht mehr verpflichtet, sein Angebot gegenüber dem Vertragspartner aufrechtzuerhalten.
2.3 Jedes Angebot oder jede Offerte basiert auf der Annahme, dass die Vereinbarung unter normalen Bedingungen und innerhalb üblicher Arbeitszeiten ausgeführt wird.

3. VERTRÄGE

3.1 Verträge kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung – in welcher Form auch immer – zustande oder sobald der Verkäufer mit der Ausführung des Auftrags zur Lieferung eines Produkts oder einer Dienstleistung begonnen hat. Die nach Auftragserteilung an den Vertragspartner versandte Rechnung des Verkäufers gilt als Auftragsbestätigung, sofern die Parteien nicht aufgrund besonderer Umstände – beispielsweise wegen der Art oder Dringlichkeit des Auftrags – etwas anderes vereinbart haben.
3.2 Eine Annahme durch den Käufer, die vom Angebot des Verkäufers abweicht, gilt als neues Angebot und kann vom Verkäufer jederzeit abgelehnt werden. In diesem Fall kommt ein Vertrag nur zustande, wenn und soweit der Verkäufer ausdrücklich den vom Vertragspartner vorgenommenen Änderungen und/oder Ergänzungen zum ursprünglichen Angebot
zustimmt.

3.3 Der Verkäufer behält sich jederzeit das Recht vor, ein vom Vertragspartner bereits angenommenes Angebot – ob in einem schriftlichen Vertrag festgehalten oder nicht – innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntnisnahme von dieser Annahme zu widerrufen. Der Widerruf eines bereits angenommenen Angebots begründet keinerlei Schadensersatzpflicht des Verkäufers. Das vorgenannte Widerrufsrecht entfällt, sobald der Verkäufer hierzu eine schriftliche Auftragsbestätigung versendet hat.
3.4 Mündliche Zusagen, Vereinbarungen oder sonstige Rechtsgeschäfte sind für den Verkäufer nur verbindlich, wenn diese durch ausdrücklich schriftlich bevollmächtigte oder anderweitig vertretungsberechtigte Personen des Verkäufers getätigt wurden.

4. STORNIERUNGEN

4.1 Eine Stornierung des Vertrages durch den Vertragspartner ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers möglich. Stimmt der Verkäufer der Stornierung zu, ist er berechtigt, dem Vertragspartner wegen Gewinnentgangs 10 % des Auftragswertes in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus ist der Vertragspartner verpflichtet, dem Verkäufer alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstandenen Kosten sowie alle bereits erlittenen und noch zu erleidenden Schäden zu erstatten.
4.2 Verträge über Produkte, die der Verkäufer speziell beschaffen muss, können nicht storniert werden, es sei denn, diese Produkte wurden noch nicht durch den Verkäufer anderweitig eingekauft und der Verkäufer kann den Einkauf selbst noch stornieren. Auch in solchen Fällen gilt Absatz 4.1 entsprechend.

5. LIEFERUNG / TRANSPORT

5.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager des Verkäufers oder direkt durch einen Dritten, der vom Verkäufer damit beauftragt wurde. Hinsichtlich der Lieferzeit gilt ein Produkt als geliefert, wenn es zur Übergabe an den Vertragspartner bereitsteht oder dem Vertragspartner die Verfügungsgewalt darüber verschafft wurde. 
5.2 Lieferfristen werden nur auf der Rechnung (= Auftragsbestätigung) angegeben und sind für den Verkäufer nicht bindend, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Eine Überschreitung der Lieferfrist – gleich aus welchem Grund – berechtigt den Vertragspartner nicht zur vollständigen oder teilweisen Auflösung des Vertrags. 
5.3 Eine Überschreitung der Lieferfrist oder eine Nichtlieferung kann dem Vertragspartner nur dann ein Recht auf Schadensersatz geben, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Ist der Verkäufer wegen Überschreitung der Lieferfrist haftbar, ist dieser Schaden stets auf den Betrag begrenzt, für den der Verkäufer versichert ist. Folgeschäden sind stets ausgeschlossen. 
5.4 Produkte, die nach Ablauf der Lieferfrist nicht vom Vertragspartner abgenommen werden, bleiben einen Monat zur Verfügung des Verkäufers und werden auf Rechnung und Risiko des Vertragspartners eingelagert. Nach Ablauf dieser Frist ist der Verkäufer berechtigt, die Waren an Dritte zu veräußern und den Schaden beim Vertragspartner geltend zu machen. 
5.5 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gelieferten Produkte/Waren/Dienstleistungen bei Anlieferung auf etwaige Mängel oder Beschädigungen zu prüfen und diese so schnell wie möglich, bei offensichtlichen Mängeln jedoch spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Lieferung bzw. nach Erbringung der Dienstleistungen schriftlich unter genauer Angabe der Mängel dem Verkäufer mitzuteilen. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb der geltenden Garantiefrist, ebenfalls schriftlich und spezifiziert anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Fristen erlöschen sämtliche Ansprüche des Vertragspartners wegen solcher Mängel.
5.6 Geringfügige und/oder branchenübliche Abweichungen in Qualität, Farbe, Maß usw. berechtigen nicht zu Reklamationen. Klagen wegen Mängeln oder Beschädigungen müssen innerhalb eines Jahres nach rechtzeitiger Rüge gerichtlich geltend gemacht werden, andernfalls verfallen sie. 
5.7 Unterlässt der Vertragspartner die rechtzeitige Rüge gemäß Absatz 5, gilt die Lieferung als genehmigt, und der Vertragspartner verliert alle ihm diesbezüglich zustehenden Rechte und Befugnisse. 

6. GARANTIE

6.1 Der Verkäufer haftet nur für die Qualität der Produkte im Zustand zum Zeitpunkt der Lieferung und garantiert lediglich, dass die Produkte die Eigenschaften besitzen, die für den normalen Gebrauch erforderlich sind. 
6.2 Der Verkäufer gewährt auf von ihm gelieferte gebrauchte Produkte eine Garantiefrist von drei Monaten und keine andere Garantie als diejenige, die von seinen Lieferanten gewährt wird. Für diese Garantie gelten ausschließlich die von den Lieferanten festgelegten Garantiefristen.
6.3 Die vom Verkäufer über seine Lieferanten gewährte Garantie beinhaltet, dass der Verkäufer die Produkte ersetzt, nachdem er die mangelhaften, vom Vertragspartner zurückgesandten Produkte erhalten hat. Die Garantie verpflichtet den Verkäufer nicht zur Gutschrift von Rechnungsbeträgen.
6.4 Für gelieferte gebrauchte Produkte wird eine Garantie von drei Monaten gewährt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
6.5 Der Garantieanspruch erlischt:

a. wenn der Vertragspartner den Verkäufer nicht innerhalb von fünf (5) Tagen nach Entdeckung der Mängel – oder dem Zeitpunkt, zu dem diese vernünftigerweise hätten entdeckt werden können – schriftlich und spezifiziert informiert;
b. wenn der Vertragspartner nicht nachweisen kann, dass die vom Verkäufer oder dessen Lieferanten gegebenen Anweisungen zur Nutzung, Wartung und Bedienung des gelieferten Produkts befolgt wurden;
c. wenn Dritte ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers Arbeiten oder Änderungen am gelieferten Produkt vorgenommen haben;
d. wenn der Vertragspartner seinen vertraglichen Pflichten nicht oder nicht vollständig nachkommt;
e. ab dem Zeitpunkt, zu dem die Produkte in andere Produkte eingebaut oder verarbeitet werden.

6.6 Ersetzt der Verkäufer Produkte im Rahmen seiner Garantieverpflichtungen, gehen die ersetzten Produkte in das Eigentum des Verkäufers über und unterliegen dessen Eigentumsvorbehalt. 
6.7 Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr für Kapazität, Eigenschaften oder gesetzliche Zulässigkeit der gelieferten Produkte, wenn diese anders als vorgesehen verwendet oder von Dritten ohne Zustimmung des Verkäufers verändert/angepasst werden.
6.8 Die in diesem Artikel genannten Garantiebedingungen lassen die gesetzlichen Rechte des Vertragspartners, der nicht im Rahmen eines Unternehmens oder Gewerbes handelt (einschließlich des Rechts gemäß Buch 7 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, dass die Sache bei Lieferung dem Vertrag entspricht), unberührt.

7. EIGENTUMSVORBEHALT UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

7.1 Alle vom Verkäufer oder in dessen Auftrag gelieferten Produkte bleiben Eigentum des Verkäufers und auf Risiko des Vertragspartners, bis alle Forderungen des Verkäufers aus jeglichen Vereinbarungen mit dem Vertragspartner vollständig beglichen sind. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers ist der Vertragspartner nicht berechtigt, diese Produkte mit Rechten Dritter zu belasten.

7.2 Kommt der Vertragspartner einer Verpflichtung aus dem Vertrag, aus diesen Allgemeinen Bedingungen oder aus einem anderen Rechtsgrund gegenüber dem Verkäufer nicht nach, ist der Verkäufer berechtigt, die gelieferten Produkte ohne weitere Inverzugsetzung zurückzunehmen. Der Verkäufer ist berechtigt, ungehinderten Zugang zu den gelieferten Produkten zu erhalten, unabhängig davon, wo diese gelagert sind. Der Vertragspartner wird jede erforderliche Mitwirkung leisten, um dem Verkäufer die Ausübung seines Eigentumsvorbehalts zu ermöglichen. 
7.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich schriftlich darüber zu informieren, wenn Dritte Rechte an den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkten geltend machen oder geltend machen wollen. 
7.4 Zur Sicherung der vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Lieferung von Teilen, Zubehör und sonstigen Produkten und Dienstleistungen erwirbt der Verkäufer mit Abschluss eines Vertrages ein stilles Pfandrecht an allen gelieferten Produkten, die sich noch im Besitz des Vertragspartners befinden. 
7.5 Ab Lieferung trägt der Vertragspartner die Gefahr für die Produkte, auch wenn das Eigentum noch nicht übertragen wurde. Er ist verpflichtet, die Produkte bis zur vollständigen Bezahlung ausreichend gegen Feuer, Diebstahl, Ansprüche Dritter und Eigenrisiken zu versichern. Der Vertragspartner tritt dem Verkäufer seine Rechte aus dieser Versicherung bis zur vollständigen Zahlung ab. Auf Anfrage teilt der Vertragspartner dem Verkäufer den Namen der Versicherungsgesellschaft mit. 
7.6 Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, den Vertragspartner von dessen Haftung als Besitzer der gelieferten Produkte freizustellen. 
7.7 Der Vertragspartner stellt den Verkäufer von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit dem Eigentumsvorbehalt stehen. 
7.8 Begleicht der Vertragspartner Kosten im Zusammenhang mit der Vertragsausführung nicht oder nur teilweise, ist der Verkäufer jederzeit berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht an allen im Rahmen des Vertrags unter seiner Kontrolle befindlichen Sachen auszuüben. 

8. RÜCKSENDUNGEN

8.1 Rücksendungen von Produkten – außer bei Falschlieferung – sind nur möglich, wenn der Verkäufer ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. 
8.2 Produkte, die sich nicht in einwandfreiem Zustand befinden oder deren Verpackung beschädigt ist, können nicht zurückgegeben werden; die Entscheidung hierüber obliegt allein dem Verkäufer. 
8.3 Rücksendungen müssen mit einem Lieferschein versehen sein, auf dem das Datum und die Nummer des Lieferscheins bzw. der Rechnung des Verkäufers angegeben sind. Produkte, deren Lieferung durch den Verkäufer nicht nachgewiesen werden kann, werden nicht gutgeschrieben. Gleiches gilt für Produkte, deren Anzahl nicht der Standardverpackungseinheit entspricht. 
8.4 Gutschriften für zurückgesandte Produkte werden auf Grundlage der am Tag der Gutschrift gültigen Preise und Rabatte berechnet, jedoch niemals höher als der Betrag der zugehörigen Rechnungen. 

9. PREISE

9.1 Die vom Verkäufer angegebenen Preise sind Nettopreise, ausschließlich Mehrwertsteuer und sonstiger öffentlicher Abgaben, die auf den Verkauf, die Lieferung oder die Vertragsausführung entfallen.
9.2 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, basieren die Preise auf Lieferung ab Werk oder Lieferung durch den Lieferanten des Verkäufers. 
9.3 Erhöhen sich nach Vertragsschluss eine oder mehrere relevante Kostenfaktoren – wie Lohnkosten, Materialpreise, Steuern, Abgaben, Währungskurse – ist der Verkäufer berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen, auch wenn dies vorhersehbar war.
9.4 Nach einer Preisänderung ist der Verkäufer berechtigt, vereinbarte Ratenzahlungen entsprechend anzupassen. 

10. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

10.1 Die Zahlung hat, abzüglich eventuell geleisteter Anzahlungen, spätestens bei Lieferung der Produkte oder nach Erbringung der Dienstleistungen zu erfolgen, sofern nicht schriftlich 14 Tage Zahlungsziel nach Rechnungsdatum vereinbart wurden. Die Zahlung erfolgt auf ein vom Verkäufer angegebenes Konto ohne Abzüge oder Aufrechnungen, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde. 
10.2 Bei Internetverkäufen ist der Verkäufer berechtigt, jederzeit vollständige Vorauszahlung zu verlangen. Wird ein vereinbartes Kreditlimit überschritten, erfolgt die Lieferung nur gegen Vorauszahlung. 
10.3 Zahlungen erfolgen, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, in Euro. 
10.4 Der Vertragspartner gerät ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn er eine fällige Zahlung oder andere Verpflichtung nicht rechtzeitig erfüllt. 
10.5 Forderungen werden sofort fällig. 
10.6 Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat (jeder angebrochene Monat gilt als voller Monat) zu berechnen. 
10.7 Alle durch Zahlungsverzug verursachten Kosten – einschließlich gerichtlicher und außergerichtlicher Kosten, Anwalts- und Gerichtsvollzieherkosten – trägt der Vertragspartner. Die außergerichtlichen Kosten werden auf 15 % des Hauptbetrags (mindestens 150 EUR zzgl. MwSt.) festgesetzt.
10.8 Beantragt der Verkäufer das Insolvenzverfahren des Vertragspartners, trägt dieser auch die Kosten des Insolvenzantrags.

11. VERTRAGSBEENDIGUNG / AUFLÖSUNG

11.1 Erfüllt der Vertragspartner seine Verpflichtungen aus einem Vertrag mit dem Verkäufer nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß – ebenso im Falle von Insolvenz, Zahlungsaufschub, Betreuung, Betriebseinstellung oder Liquidation – so gilt er automatisch als in Verzug. Der Verkäufer ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise ohne gerichtliche Intervention zu kündigen oder aufzulösen, ohne zu irgendeiner Form von Schadensersatz verpflichtet zu sein, unbeschadet aller weiteren Rechte des Verkäufers, einschließlich des Anspruchs auf entgangenen Gewinn, entstandene Kosten und weiteren Schaden. 
11.2 Verschafft sich der Vertragspartner in solchen Fällen einen Vorteil, den er bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung nicht gehabt hätte, hat der Verkäufer Anspruch auf Schadensersatz mindestens in Höhe dieses Vorteils, unbeschadet aller weiteren Rechte. 

12. HÖHERE GEWALT

12.1 Der Verkäufer ist berechtigt, den Vertrag bei höherer Gewalt ohne gerichtliche Intervention aufzulösen oder auszusetzen, ohne zu Schadensersatz verpflichtet zu sein.
12.2 Unter höherer Gewalt sind alle Umstände zu verstehen, die außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen (einschließlich Krieg, Kriegsgefahr, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Witterungseinflüsse, Streiks im eigenen oder im Zulieferbetrieb, verspätete oder fehlerhafte Lieferungen von Zulieferern usw.), die eine vollständige oder teilweise Vertragserfüllung verhindern.
12.3 Ist die höhere Gewalt nur vorübergehend, darf der Verkäufer die Lieferung bis zum Ende der Störung aussetzen.
12.4 Ist die Lieferung infolge von Handlungen des Vertragspartners oder behördlicher Anordnungen unmöglich, hat der Verkäufer Anspruch auf die vereinbarte Vergütung zuzüglich etwaiger Kosten und abzüglich ersparter Aufwendungen.

13. GEÄNDERTE UMSTÄNDE

13.1 Stellt sich heraus, dass ein erteilter Auftrag oder Teile davon aus Umständen, die nicht vom Verkäufer zu vertreten sind, nur in geänderter Form ausgeführt werden können, informiert der Verkäufer den Vertragspartner so schnell wie möglich. Dabei werden die finanziellen Folgen angegeben, wobei die Änderung als Mehr- oder Minderarbeit abgerechnet wird. 

14. HAFTUNG UND FREISTELLUNG

14.1 Der Verkäufer haftet nur für Schäden, die ausschließlich und unmittelbar auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers zurückzuführen sind, und nur in dem Umfang, in dem er dagegen versichert ist oder hätte versichert sein müssen. 
14.2 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen verursacht werden.
14.3 Abweichend hiervon ist die Haftung bei nicht vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung auf unmittelbare Sach- oder Personenschäden beschränkt; Betriebs- und Folgeschäden, einschließlich Einkommensverluste, sind ausgeschlossen.
14.4 Diese Haftungsbeschränkung gilt zusätzlich zu allen weiteren vertraglichen oder gesetzlichen Haftungsbeschränkungen.
14.5 Der Vertragspartner stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit Schäden durch das Produkt frei, soweit diese über die Haftung des Verkäufers hinausgehen.
14.6 Der Vertragspartner stellt den Verkäufer ebenfalls frei von Ansprüchen aufgrund eines Produktmangels, der (auch) durch Handlungen des Vertragspartners oder seiner Mitarbeiter verursacht wurde. 
14.7 Wird eine Bestimmung dieses Artikels gerichtlich als unzumutbar eingestuft, ist die Haftung des Verkäufers auf den Betrag begrenzt, für den er versichert ist oder sich angemessenerweise hätte versichern müssen.

15. GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE

15.1 Der Verkäufer behält alle geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheber-, Patent-, Marken-, Zeichnungs- und Modellrechte usw.) an sämtlichen Entwürfen, Zeichnungen, Schriften, Software, Datenträgern, Angeboten, Abbildungen, Skizzen, Modellen usw., sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
15.2 Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers dürfen diese Rechte nicht kopiert, Dritten zugänglich gemacht oder anderweitig genutzt werden, außer in der mit dem Verkäufer vereinbarten Weise oder zu dem vereinbarten Zweck.
15.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle vom Verkäufer erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten. Dies gilt auch für Unternehmensdaten des Verkäufers. Der Vertragspartner verpflichtet sich, seine Mitarbeiter und beteiligte Dritte zur Geheimhaltung zu verpflichten.
15.4 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, durch die Vertragserfüllung erworbenes Know-how für andere Zwecke zu verwenden, sofern keine vertraulichen Informationen an Dritte weitergegeben werden.

16. BESONDERE BESTIMMUNGEN ZUM VERBRAUCHERSCHUTZ

16.1 Schließt der Verkäufer (Jaguar Parts Europe / All4jags) Verträge mit Verbrauchern, gelten zusätzlich zu diesen Allgemeinen Bedingungen auch die folgenden Verbraucherschutzbestimmungen.
16.2 Nach Auftragserteilung erhält der Käufer per E-Mail eine Rechnung, die als Auftragsbestätigung gilt. 
16.3 Der Verkäufer gewährt Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen und informiert hierüber vor Vertragsabschluss.
16.4 Für physische Produkte beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage ab Erhalt der Ware. Bei mehreren Teillieferungen gilt die Frist ab Erhalt der letzten Lieferung. Für Dienstleistungen beginnt die Frist ab Bestätigung durch den Verbraucher.
16.5 Kein Widerrufsrecht besteht bei maßgefertigten Produkten oder Waren, die nach Lieferung untrennbar mit anderen Gütern vermischt werden, sowie bei Notfallreparaturen durch Dritte. 
16.6 Der Verbraucher muss den Verkäufer innerhalb der Widerrufsfrist über den Rücktritt informieren; dies kann auch vor Erhalt der Ware geschehen. Erfolgt die Mitteilung verspätet, gilt sie dennoch, wenn die Verspätung im Verantwortungsbereich des Verkäufers liegt. Nach dem Widerruf hat der Verbraucher 14 Tage Zeit, die Ware zurückzusenden.
16.7 Der Widerruf kann mit einem Formular oder formlos (per E-Mail, Brief oder telefonisch mit Nachweis) erfolgen.
16.8 Die Rücksendung muss innerhalb von 14 Tagen nach Widerruf erfolgen. Die Kosten trägt der Verbraucher, sofern nicht anders vereinbart. Das Transportrisiko liegt ebenfalls beim Verbraucher.
16.9 Die Standardlieferzeit beträgt in der Regel 30 Tage nach Rechnungsdatum, sofern nicht schriftlich eine andere Frist vereinbart wurde.
16.10 Im Falle eines Rücktritts erstattet der Verkäufer den Kaufpreis abzüglich Rücksendekosten.
16.11 Nur Standardversandkosten werden erstattet, nicht jedoch Aufpreise für Expresslieferungen.
16.12 Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Widerruf, kann jedoch bis zum Rückerhalt der Ware zurückgehalten werden.
16.13 Die Rückzahlung erfolgt auf demselben Zahlungsweg wie die ursprüngliche Zahlung, es sei denn, der Käufer stimmt einer anderen Methode zu.

17. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

17.1 Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Verträgen unterliegen der Zuständigkeit des Gerichts in Gelderland, Standort Arnheim.
17.2 Es gilt ausschließlich niederländisches Recht, auch bei Verträgen mit Verbrauchern.
17.3 Auf Verbraucherverträge findet das niederländische Gesetz zur Durchsetzung des Verbraucherschutzes Anwendung.
17.4 Das UN-Kaufrecht (CISG) sowie künftige internationale Kaufrechtsübereinkommen, deren Anwendung ausgeschlossen werden kann, finden keine Anwendung.

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